Asche zu Aschefeld?

aus der RP online - Von Angela Wilms-Adrians

Grabeskirche St. Elisabeth in Mönchengladbach (c) Erich Jütten
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Grabeskirche

Mönchengladbach. Seit Änderung der Friedhofssatzung ist die Verstreuung der Asche von Verstorbenen auf einem Aschefeld möglich. Beim Informationsabend in der Grabeskirche St. Elisabeth wurde das Thema diskutiert.

Die Entscheidung für die Verstreuung der eigenen Asche muss zu Lebzeiten schriftlich fixiert werden. Angehörige müssen diesen Wunsch respektieren und können ihrerseits ohne entsprechende Verfügung diese Bestattungsform nicht wählen. So sind die Bestimmungen in Deutschland. Die Trauerseelsorge der Grabeskirche St. Elisabeth und das Katholische Forum für Erwachsenen- und Familienbildung luden zu einem Diskussions- und Informationsabend zur in Mönchengladbach neuen Bestattungsform ein. Den Anstoß gab die Änderung der Friedhofssatzung, die es nun in Gladbach ermöglicht, die Asche Verstorbener auf einem Aschefeld zu verstreuen.

Der Informationsabend in der Grabeskirche war überschrieben mit der Zeile des Kirchenliedes "Ach, wie nichtig, ach wie flüchtig ist des Menschen Leben", über die Organist Willi Hütz musikalisch meditierte. Helmut Keymer, pädagogischer Mitarbeiter des Katholischen Forums, moderierte das Gespräch mit den Gästen Bestattungsmeister Axel Weber, Pfarrer Wolfgang Bußler, Vertreter der konfessionellen Friedhofsträger, und Ulrike Gresse, Trauerseelsorgerin der Grabeskirche. Die Kirche war gut besucht, das Interesse groß. Eine Zuhörerin betonte etwa, "ein gewisses Alter" zu haben, das die Auseinandersetzung mit der eigenen Bestattung sinnvoll erscheinen lasse.

In den Niederlanden ist die Verstreuung der Asche schon seit Jahren möglich. Weber berichtete, dass jenseits der Grenze Angehörige - anders als in Deutschland - die Bestattungsform auch ohne schriftlich fixierte Erklärung des Verstorbenen wählen können. In 95 Prozent der Fälle würde die Asche in aller Stille verstreut, das hieße aber nicht, dass auf eine Verabschiedungsfeier verzichtet wird. Pfarrer Wolfgang Bußler betonte, dass in diesen Fällen auch ein Beerdigungsgottesdienst möglich ist. Pfarrer und Trauerseelsorger würden aber die Asche nicht nach Venlo begleiten. Der Geistliche gab ein Statement der Bischofskonferenz ab. Er stellte fest, dass die Kirche die Endlichkeit des Lebens betont, sichtbar und fühlbar macht. Durch die Verstreuung der Asche aber werde der Tod unsichtbar, es gebe keinen Ort der Trauer. Bußler betonte die Bedeutung des Namens, der einen Menschen als Teil der zivilen und christlichen Gemeinschaft ausweist, und sprach sich gegen eine anonyme Bestattung als Verstoß gegen die Würde des Menschen aus.

Trauerseelsorgerin Gresse stellte fest, dass bei ihr bisher keine Verstreuung nachgefragt wurde. Tatsächlich wurde die neue Bestattungsform in Mönchengladbach bisher nicht gewählt, wie Sebastian Kieselbach-Peters, bei der Mags zuständig für die Friedhöfe, bestätigte. Gresse bat zu bedenken, dass die gewählte Form der Bestattung Konsequenzen für die Trauernden hat. Sie müssten die Entscheidung "aushalten". Das Schweigen über persönliche Vorstellungen führe zu Missverständnissen. So wollten die Älteren zum Beispiel den Jüngern nach ihrem Tod nicht zur Last fallen, ohne zu ahnen, dass sich Kinder und Enkel vielleicht nach einem Ort sehnen, den sie in Gedenken pflegen können. Sie empfahl: "Das Thema muss im Alltag ankommen. Reden Sie mit Ihren Angehörigen. Das wird ihnen die Entscheidung leichter machen".

Von Angela Wilms-Adrians

Quelle: RP - http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/asche-zu-aschefeld-aid-1.7423047